Entlastungsbetrag Wuppertal

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI verständlich erklärt.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen.

Unterstützung anfragen

Entlastungsbetrag, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege in Wuppertal

Merten Betreuungsdienst unterstützt Sie in Wuppertal mit Alltagshilfe, Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung und Entlastung für Angehörige.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können bestimmte Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Dazu zählen je nach Situation der Entlastungsbetrag, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Verhinderungspflege kann helfen, wenn pflegende Angehörige zeitweise entlastet oder vertreten werden sollen.

Wir erklären Ihnen verständlich, welche Unterstützung möglich ist und welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.

§ 45a und § 45b

Wofür kann der Betrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Merten Betreuungsdienst ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt.

Bis zu 131 Euro monatlich Für häusliche Pflege § 45a Anerkennung relevant Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag Private Zahlung ebenfalls möglich

Ablauf

So funktioniert die Abrechnung.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können wir die Leistungen über den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung benötigt wird. Eine individuelle Kostenzusage erfolgt nicht über die Website.